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Einladung zur Gemeindeversammlung vom 23. Januar 2023 um 20.15 Uhr in der Kirche Urmein
Traktanden:
1. Begrüssung und Wahl Stimmenzähler
2. Protokoll GV 12.12.2022
3. Genehmigung Totalrevision Ortsplanung
a) Baugesetz
b) Zonenpläne und Genereller Gestaltungsplan
c) Generelle Erschliessungspläne
4. Verschiedenes
Der Gemeindevorstand: Christina Dönz Egle
Auflageakten zu Traktandum 3:
- Baugesetz
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000, Oberurmein, Urmein
- Zonenplan 1:10`000, Übriges Gemeindegebiet
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000, Verkehr, Oberurmein, Urmein
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000, Ver- und Entsorgung, Oberurmein, Urmein
- Genereller Erschliessungsplan 1:10`000, Übriges Gemeindegebiet
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
Voranzeige Gemeindeversammlung
Am 23. Januar 2023 findet die nächste Gemeindeversammlung statt. Die Einladung mit den Traktanden folgt.
Der Gemeindevorstand.
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 12.12.2022
Gemäss Art. 11 des kantonalen Gemeindegesetzes und Art. 14 und 15 der Gemeindeverfassung wird das Beschluss Protokoll einer Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung während 30 Tagen zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindekanzlei aufgelegt sowie auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Auflagefrist bis 15. Januar 2023.
Der Gemeindevorstand
Protokoll Gemeindeversammlung vom 12.12.2022
Einladung zur Gemeindeversammlung vom
12. Dezember 2022 um 20.15 Uhr im Gemeindesaal Urmein
Traktanden:
1. Begrüssung und Wahl Stimmenzähler
- Protokoll GV 29.06.2022
- Vorstellen Finanzplanung und Beschluss Festsetzung Steuerfuss 2023
- Budget 2023
a) Erfolgsrechnung
b) Investitionsrechnung - Verkauf Parzelle Nr. 282 Baltermeins
- Verschiedenes
Der Gemeindevorstand Christina Dönz Egle
Gemeinde Urmein - Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung mit Einspracheauflage Waldfestellung
In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Urmein statt.
Gleichzeitig erfolgt in Anwendung von Art. 11 des kant. Waldgesetzes (KWaG) und Art. 13 Abs. 1 des eidg. Waldgesetzes (WaG) die öffentliche Auflage der von den zuständigen Forstorganen festgestellten und vermessenen Waldgrenzen im Kontaktbereich Bauzone / Wald.
Gegenstand: Gesamtrevision Ortsplanung
Auflageakten:
- Baugesetz
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000, Oberurmein, Urmein
- Zonenplan 1:10`000, Übriges Gemeindegebiet
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000, Verkehr, Oberurmein, Urmein
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000, Ver- und Entsorgung, Oberurmein, Urmein
- Genereller Erschliessungsplan 1:10`000, Übriges Gemeindegebiet
Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
- Übersicht Ein- und Auszonungen inkl. Verfügbarkeitsregelung (Einzonungen) Vollzugshilfen:
Einzonungsflächen Urmein / Einzonungsflächen Oberurmein /Auszonungsflächen Urmein / Auszonungsflächen Oberurmein - UEB-NR nach Revision
- Kommunales räumliches Leitbild (KRL)
- Begleitbericht Gewässerraum
Auflageakten Waldfeststellung:
Die vermessenen Waldgrenzen sind im Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1:2000 Oberurmein, Urmein speziell bezeichnet.
Auflagefrist: 29. September 2022 bis 28. Oktober 2022 (30 Tage)
Auflageort / -zeit:
- Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden
- Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Urmein (www.urmein.ch) unter der Rubrik «Aktuell» aufgeschaltet.
Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Einsprachen gegen die Waldfeststellung:
Gegen die im Zonenplan speziell bezeichneten Waldgrenzen kann innert 30 Tagen seit dem Publikationsdatum schriftlich beim Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Ringstrasse 10, 7000 Chur, Einsprache erhoben werden. Ohne Einsprache tritt die Waldfeststellung in Kraft.
Fragen zu den Waldfeststellungen:
Für Fragen steht das Amt für Wald und Naturgefahren, Region Mittelbünden / Moesano, Tel. 081 257 50 26, zur Verfügung.
Informationsveranstaltung:
Am Donnerstag, den 6.Oktober 2022 um 20:15 Uhr, findet in der Kirche Urmein eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Frau Esther Casanova, Projektleiterin, wird anwesend sein und Ihre Fragen beantworten.
Der Gemeindevorstand
Waldtag in Übernolla, Sonntag, 2. Oktober 2022 |
Der Forstrevierverband Oberheinzenberg lädt die Einwohner/innen der Gemeinden Flerden, Urmein und Tschappina ganz herzlich zum Waldtag ein:
Treffpunkt: 02. Oktober 2022, 10.00 Uhr Übernolla / Rappatobel
Programm:
- Besichtigung Holzschlag / Schutzwaldpflege
- Holzernte mit einer mobilen Seilkrananlage
- 12.00 Uhr Mittagessen offeriert durch den Forst
Bei Fragen zur Durchführung, erteilt Daniel Bürgi, Tel. 079/ 236 73 75 gerne Auskunft.
Anmeldung: bis am 28. September 2022 an die:
Gemeindekanzlei Flerden, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel. Nr. 081 651 42 52 oder
Gemeindekanzlei Urmein, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel Nr. 081 651 48 78 oder
Gemeindekanzlei Tschappina, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel. Nr. 081 651 59 56
Kein Verschiebedatum. Forstamt Oberheinzenberg
Protokollauflage der Gemeindeversammlung vom 29.06.2022
Gemäss Art. 11 des kantonalen Gemeindegesetzes und Art. 14 und 15 der Gemeindeverfassung wird das Protokoll einer Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung während 30 Tagen zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindekanzlei aufgelegt sowie auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Auflagefrist bis 15. August 2022
Der Gemeindevorstand
Protokoll Gemeindeversammlung 29.06.2022
Dorffest Urmein 2022
300 Jahre Kirche Urmein
Am 20. und 21. August 2022 findet das Dorffest in Urmein statt. Dabei wird auch das 300-jährige bestehen der Kirche Urmein gefeiert. Das Programm entnehmen Sie bitte dem Flyer. Das OK freut sich auf Sie und auf ein schönes Fest!
Flyer Dorffest Plakat Dorffest