9. Februar 2023
Amtliche Publikationen

Beschwerdeauflage Ortsplanung

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage der von der Gemeindeversammlung am 23. Januar 2023 beschlossenen Gesamtrevision der Ortsplanung statt.

Gegenstand: Gesamtrevision der Ortsplanung

Auflageakten:

-    Baugesetz

-    Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000, Oberurmein, Urmein

-    Zonenplan 1:10`000, Übriges Gemeindegebiet

-    Genereller Erschliessungsplan 1:2000, Verkehr, Oberurmein, Urmein

-    Genereller Erschliessungsplan 1:2000, Ver- und Entsorgung, Oberurmein, Urmein

-    Genereller Erschliessungsplan 1:10`000, Übriges Gemeindegebiet 

Grundlagen:

-    Planungs- und Mitwirkungsbericht

-    Übersicht Ein- (Urmein / Oberurmein) und Auszonungen (Urmein / Oberurmein) inkl. Verfügbarkeitsregelung (Einzonungen)

-    UEB-NR nach Revision

-    Kommunales räumliches Leitbild (KRL) 

-    Begleitbericht Gewässerraum

Auflagefrist: 10. Februar bis 13. März 2023 (30 Tage)

Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden

Änderungen nach der Mitwirkungsauflage (Art. 13 Abs. 3 KRVO):

Baugesetz

Art. 9 Abs. 2    Ergänzende kommunale Vorschriften (Baulandmobilisierung); Ergänzung Frist von drei Jahren.

Art. 10    Kommunale Massnahmen zur Durchsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG); neue Bestimmung.

Art. 11 Abs. 2    Neue Bestimmung.

Art. 13 Abs. 1 lit. a    Höhe der Abgabe (Mehrwertabgabe): 30% des Mehrwerts (statt 50%).

Art. 21 Abs. 1    Ergänzung Bestimmung Gesamthöhe, Fassadenhöhe: Bei Abgrabungen gilt das abgegrabene Terrain als massgebliches Terrain (1.1).

Art. 27    Wohnzone für Einheimische: Streichung Abs. 2, 3 und 4; neue Abs. 2, 3 und 4 aus dem Reglement Wohnzone für Einheimische unter gleichzeitiger Aufhebung des Reglements Wohnzone für Einheimische Baltermeins vom 8. Oktober 2012.

Art. 30    Zone für Kleinbauten und Gärten: Neue Bestimmung, Verzicht auf Garagenzone (Streichung).

Art. 59    Mobilfunkanlagen (neue Formulierung).

Art. 70 Abs. 4    Nutzung von fremdem Eigentum für private Zwecke (neuer Abs. 4)


Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000, 1:10'000 

Teilparzelle 163, 

Parzellen 239, 276    Tourismuszone statt Garagenzone.

Teilparzelle 56    Zone für Kleinbauten und Gärten statt Garagenzone.

Teilparzelle 58    Zone für Kleinbauten und Gärten statt Dorfzone, Landwirtschaftszone.

Teilparzellen 111, 112, 113, 115, 116, 117, 118; Parzelle 114    Aufhebung Hochbauverbot.

Parzelle 246    Verzicht auf die Festlegung «erhaltenswerte Baute» für das Gebäude Assek.-Nr. 5.

Teilparzelle 392    Landschaftsschutzzone.


Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr, Ver- und Entsorgung und 1:10'000

Parzelle 1, 3    Verschiebung des Bushaltestellen-Symbols.

Oberurmein    Korrektur Linienführung Skilift auf effektiven Verlauf, Ergänzung Beschneiungsfläche.

Ganzes Gemeindegebiet    Ergänzung des Leitungsnetzes betreffend Wasserleitungen, Regenwasserleitungen und Abwasserleitungen sowie bestehende Leitung des Abwasserreinigungs-Verbands Heinzenberg Domleschg.


Planungsbeschwerden:

Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.

Umweltorganisationen:

Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.


Urmein, 2. Februar 2023

Der Gemeindevorstand