Gegenstand: Gesamtrevision der Ortsplanung
Auflageakten:
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000, Oberurmein, Urmein
- Zonenplan 1:10`000, Übriges Gemeindegebiet
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000, Verkehr, Oberurmein, Urmein
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000, Ver- und Entsorgung, Oberurmein, Urmein
- Genereller Erschliessungsplan 1:10`000, Übriges Gemeindegebiet
Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
- Übersicht Ein- (Urmein / Oberurmein) und Auszonungen (Urmein / Oberurmein) inkl. Verfügbarkeitsregelung (Einzonungen)
- Kommunales räumliches Leitbild (KRL)
Auflagefrist: 10. Februar bis 13. März 2023 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden
Änderungen nach der Mitwirkungsauflage (Art. 13 Abs. 3 KRVO):
Baugesetz
Art. 9 Abs. 2 Ergänzende kommunale Vorschriften (Baulandmobilisierung); Ergänzung Frist von drei Jahren.
Art. 10 Kommunale Massnahmen zur Durchsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG); neue Bestimmung.
Art. 11 Abs. 2 Neue Bestimmung.
Art. 13 Abs. 1 lit. a Höhe der Abgabe (Mehrwertabgabe): 30% des Mehrwerts (statt 50%).
Art. 21 Abs. 1 Ergänzung Bestimmung Gesamthöhe, Fassadenhöhe: Bei Abgrabungen gilt das abgegrabene Terrain als massgebliches Terrain (1.1).
Art. 27 Wohnzone für Einheimische: Streichung Abs. 2, 3 und 4; neue Abs. 2, 3 und 4 aus dem Reglement Wohnzone für Einheimische unter gleichzeitiger Aufhebung des Reglements Wohnzone für Einheimische Baltermeins vom 8. Oktober 2012.
Art. 30 Zone für Kleinbauten und Gärten: Neue Bestimmung, Verzicht auf Garagenzone (Streichung).
Art. 59 Mobilfunkanlagen (neue Formulierung).
Art. 70 Abs. 4 Nutzung von fremdem Eigentum für private Zwecke (neuer Abs. 4)
Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000, 1:10'000
Teilparzelle 163,
Parzellen 239, 276 Tourismuszone statt Garagenzone.
Teilparzelle 56 Zone für Kleinbauten und Gärten statt Garagenzone.
Teilparzelle 58 Zone für Kleinbauten und Gärten statt Dorfzone, Landwirtschaftszone.
Teilparzellen 111, 112, 113, 115, 116, 117, 118; Parzelle 114 Aufhebung Hochbauverbot.
Parzelle 246 Verzicht auf die Festlegung «erhaltenswerte Baute» für das Gebäude Assek.-Nr. 5.
Teilparzelle 392 Landschaftsschutzzone.
Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr, Ver- und Entsorgung und 1:10'000
Parzelle 1, 3 Verschiebung des Bushaltestellen-Symbols.
Oberurmein Korrektur Linienführung Skilift auf effektiven Verlauf, Ergänzung Beschneiungsfläche.
Ganzes Gemeindegebiet Ergänzung des Leitungsnetzes betreffend Wasserleitungen, Regenwasserleitungen und Abwasserleitungen sowie bestehende Leitung des Abwasserreinigungs-Verbands Heinzenberg Domleschg.
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Urmein, 2. Februar 2023
Der Gemeindevorstand